Sachverstand mit Brief und Siegel
Der Begriff des Sachverständigen ist in Deutschland nicht geschützt. Nur die öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind darauf vereidigt, dass sie unparteiisch und unabhängig handeln. Dies heißt, dass Dritte, denen ein Gutachten vorgelegt wird, sich uneingeschränkt auf die Ergebnisse verlassen können.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.